Prüfung: Fahrzeug zur Personenbeförderung Berlin
Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen besonderen Regeln, unter anderem wegen der Anzahl der Nutzer, und müssen daher jährlich zur Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO und zu Untersuchungen gem. §§41, 42 BOKraft, die unsere Prüfingenieure für Sie gerne durchführen.
BOKraft Verordnung
Die BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) sieht unter anderem für Taxis und Omnibusse eine umfassende Prüfung (Untersuchungen gem. §§41, 42 BOKraft & Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO) vor, damit sichergestellt ist, dass die Fahrzeuge für den extensiven Gebrauch mit vielen Personen in einem einwandfreien Zustand sind.
Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Lassen Sie Ihre Taxen, Mietwagen, Omnibusse und andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft von unseren erfahrenen Prüfingenieuren überprüfen.
Bei allen Fragen und Unklarheiten diesbezüglich, kommen Sie gerne auf uns zu, wir unterstützen und beraten Sie gerne.
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