Änderungsabnahmen

Änderungsabnahmen Berlin

Wir nehmen für Sie gerne die Änderungsabnahme für die Eintragung für Ihr Kraftfahrzeug vor, bzw. beraten Sie über die bestehenden Möglichkeiten und Notwendigkeiten.

Sie haben die Räder/Reifen an Ihrem Kraftfahrzeug gewechselt, Sie haben Anbauten und oder Umbauten vorgenommen, Sie haben Ihr Kraftfahrzeug tiefer gelegt oder andere Änderungen vorgenommen? Alles was Sie an Ihrem Fahrzeug ändern, könnte eine Änderungsabnahmen gem. §19 Abs. 3 StVZO notwendig machen.

Änderungen nach Umbau Abnahmepflichtig

Bauen Sie Ihr Fahrzeug um, nehmen Änderungen vor oder bauen etwas an, begutachten unsere erfahrenen Prüfingenieure Ihr Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen entsprechend der § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

Änderungen am Fahrzeug:

  • Abgasanlagen

  • Spoiler

  • Fahrwerke

  • Beleuchtungsanlagen

Änderungsabnahmen gem. §19 Abs. 3 StVZO in Berlin
Punkte in Flensburg ohne Abnahme

Häufige Änderungen, die eine Änderungsabnahmen gem. §19 Abs. 3 StVZO nach sich ziehen, ist beispielsweise die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, Änderungen am Fahrwerk (Tieferlegung, etc.), als auch der Anbau einer Anhängezugvorrichtung.

Gerne werden an Kraftfahrzeugen Sonderräder, Spoiler oder beispielsweise Leistungssteigerungen vorgenommen, die eine technischen Änderung darstellen und durch unsere Prüfingenieure unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse überprüft und abgenommen werden müssen.

Teilegutachten

Sie haben ein Teilegutachten/ Teilegenehmigung verlegt und benötigen Ersatz?

Kein Problem, wir haben Zugriff auf zahlreiche Datenbanken, in denen unzählige Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können.

Werden wir in diesen Datenbanken nicht fündig, fragen wir für Sie gerne beim jeweiligen Hersteller nach entsprechenden Gutachten und Zulassungen nach und klären alles Nötige für Sie.

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