Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO
Eine der wichtigsten Prüfungen / Untersuchungen am Auto ist die Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO, die wir für Sie gerne gewissenhaft und zielführend durchführen.
Was im Detail zu prüfen ist, wird durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und dementsprechend führen unsere KFZ-Prüfingenieure die Untersuchung Ihres Kraftfahrzeugs durch, was Ihnen ein Maximum an Sicherheit gibt.
Im Nachfolgenden möchten wir die wesentlichen Punkte nennen, die eine Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO beinhaltet:
Sichtverhältnisse
Scheiben, Rückspiegel, Scheibenwischer , Seitenspiegel etc.
Lichttechnische Einrichtungen
Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss- und Parkleuchten etc.
Bereifung/Räder
Schäden, Profiltiefe etc.
Bremsanlagen
Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und Bremsschläuche, Bremstrommeln und Bremsscheiben etc.
Fahrgestell und Aufbau
Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Schwingungsdämpfer, Radlager, Achskörper etc.
Lärmentwicklung und Motorabgase
Abgasanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten etc.
Feuersicherheit
Kraftstoff-/Gasanlagen, elektrische Leitungen etc.
UMA
Prüfungen des Umweltmanagement- und Abgasverhalten (ehemals Abgasuntersuchung) Ölundichtigkeiten etc.
Ausrüstung/Sonstige Ausstattung
Hupe, Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme etc.
Darf ich den TÜV (HU/AU) überziehen?
Für jeden der das erste Mal ein Auto besitzt und sich um dessen Instandhaltung und co. kümmert, soll unbedingt wissen, dass die Hauptuntersuchung Pflicht ist und in regelmäßigen Abständen zu erfolgen hat. Anhand der Farben der Prüfplakette ist für Polizisten einfach zu sehen, wer die Untersuchung nicht durchgeführt hat, es drohen Strafen.
Nachdem ein Auto eine Erstzulassung erhielt (d. h. ein werksneues Auto), muss dieses Auto nach 36 Monaten eine Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO durchlaufen und bestehen. Im Anschluss ist das alle 24 Monate erneut nötig. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Hauptuntersuchung als “TÜV” bezeichnet.
Teiluntersuchung Abgas (AU)
Seit dem ersten Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) gem. §29 StVZO und befindet sich im zuvor genannten Punkt Lärmentwicklung und Motorabgase untergebracht.
Folglich ist die AU, also die Teiluntersuchung Abgas, ein Bestandteil der Hauptuntersuchung. Wird die Teiluntersuchung Abgas nicht bestanden, hat das zur Folge, dass der Prüfingenieur einen negativen Abschluss der Hauptuntersuchung bescheinigen muss.
HU ohne AU möglich?
Es besteht die Möglichkeit die Teiluntersuchung Abgas getrennt von der Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. In diesem Fall ist der Nachweis über das Abschneiden der Abgasuntersuchung dem Prüfingenieur der Hauptuntersuchung vorzulegen.
Die Abgasuntersuchung ist seit Langem ein wichtiger Bestandteil der KFZ-Untersuchungen und hat eine lange Geschichte. Wegen einer steigenden Anzahl an Kraftfahrzeugen hat man bereits 1985 die ASU eingeführt, die als Urform der heutigen Untersuchungen zu verstehen ist.
Seit dem Jahr 1985 wurde die Umweltverträglichkeitsuntersuchung stetig weiterentwickelt und auf den jeweils aktuellen Stand der Technik angepasst.