Gasanlagenprüfung Berlin
Eine Wiederholungsprüfung ist bei Gasanlagen bei Fälligkeit unbedingt von Nöten, die unsere erfahrenen und geschulten Prüfingenieure gerne für Sie durchführen.
Steigende Zahl von Gasanlagen in Deutschland
Zahlen des Bundeskraftfahrtamtes bestätigen uns in unserer Entscheidung Ihnen die Gasanlagenprüfungen gem. §41a StVZO bei Fälligkeit der Wiederholungsprüfung anzubieten, denn seit Jahren steigen die Zulassungszahlen der Gasfahrzeuge.
Das Interesse an gasbetriebenen Kraftfahrzeugen nimmt und nahm vermutlich durch die Reduktion des Mineralölsteuersatzes auf Erd- und Flüssiggas bis zum Jahr 2019 zu.
Unterlagen, die Sie folglich mitbringen müssten:
Fahrzeugpapiere
Unterlagen der Gasanlage
Benutzerhandbuch der Gasanlage
Einbauhandbuch der Gasanlage
Folgende Punkte prüfen wir bei einer Wiederholungsprüfung:
Feststellung der Identität des Fahrzeugs und der Gasanlage
Übereinstimmung der Bauteile der eingebauten Gasanlage mit den der Unterlagen + ob diese wie vorgeschrieben eingebaut und befestigt sind
ob die Gasanlage für das Fahrzeug geeignet ist
Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen
Zustand der Gasanlage
Dichtheit der Gasanlage
Regelmäßige Prüfung = Ihre Sicherheit
Nur die regelmäßige Überprüfung Ihrer Gasanlage im Fahrzeug stellt sicher, dass der technisch ordnungsgemäße Betrieb sichergestellt ist.
Schützen Sie sich und Nutzer des Fahrzeugs mit einer Gasanlage vor beachtlichen Folgen einer Störung an der Gasanlage.
Wenn wir die Wiederholungsprüfung positiv abgeschlossen haben, wird die Gasanlage bei Ihrer Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere Ihres Fahrzeugs eingetragen.