TüV (HU/AU) überziehen

Darf man den TÜV beim Auto überziehen?

In Deutschland gibt es die Pflicht, sein Kfz regelmäßig der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung zu unterziehen.

Wer versehentlich versäumt die Überprüfung rechtzeitig durchführen zu lassen, der läuft Gefahr, mit einem Bußgeld / einer Strafzahlung belegt zu werden.

Was passiert, wenn ich den TÜV überziehe?

Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt:

Mehr als zwei Monate: 15 Euro

Vier bis acht Monate: 25 Euro

Mehr als acht Monate: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, gilt:

Bis zu zwei Monate: 15 Euro

Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro

Mehr als vier bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Mögliche Bußgelder TÜV (HU/AU) überziehen:

Laut Bußgeldkatalog können Buß- und Ordnungsgelder von 15 bis 60 € sowie 1 Punkt in Flensburg verhängt werden

Jetzt Termin für die HU/AU (TÜV) vereinbaren:

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